Die Nährstoffbörse des MR Nordwest e.V.
Unsere Nährstoffbörse hilft Betrieben, die Nährstoffüberhänge in der Bilanzierung nach der Düngeverordnung haben, sowie Betrieben die einen Wachstumsschritt realisieren möchten und dazu Nachweisflächen für die anfallenden Wirtschaftsdünger suchen.
Der große Vorteil ist die sehr kostengünstige Bereitstellung von Nachweisflächen durch den Maschinenring für seine Mitglieder. Der aufnehmende Betrieb stellt dem abgebenden Betrieb seine Flächen zur Düngung mit Wirtschaftsdüngern zur Verfügung. Der abgebende Betrieb übernimmt den Transport der Gülle oder des Festmistes. Die Ausbringung übernimmt der aufnehmende Betrieb.
Der Maschinenring übernimmt die Vertragsgestaltung und das Lieferscheinverfahren. In der Bilanzierung der Düngeverordnung werden dem abgebenden Betrieb die Nährstoffmengen abgezogen die dem aufnehmenden in diesem Verfahren wieder zugeschlagen werden.
Das Verfahren ist sehr einfach, als abgebender Betrieb melden Sie sich beim MR Nordwest unter 04944/ 9472-14 bei Herrn Oldemeinen. Kurzfristig wird ein Termin vereinbart. In einem Gespräch vor Ort lassen sich Punkte, wie Gesamtmenge der zu verwertenden Wirtschaftsdünger, Zeitpunkt der Abnahme, Leistungsumfang des MR und die Fragen des Transportes sowie der Dokumentation klären.
In der Regel wird dann ein Vertrag geschlossen, der beide Parteien über einen vorher bestimmten Zeitraum verpflichtet Wirtschaftsdünger zu liefern und auch Wirtschaftsdünger zu vermitteln inklusive der Dokumentation. Der Qualifizierte Flächennachweis (QFN) ist in dem Abnahmevertrag enthalten. Vermittlung und Dokumentation werden nach Aufwand pro cbm abgerechnet. Zu Beginn wird eine einmalige Vertragsgebühr erhoben.
Als aufnehmender Betrieb können Sie sich nach Bedarf in unserer Geschäftsstelle melden. Wenn genügend Wirtschaftsdünger verfügbar sind, kann es sein, dass wir Sie kurzfristig beliefern können. Besser ist es einen Vertrag abzuschließen da Sie dann regelmäßig beliefert werden.
Der Vertrag für die aufnehmenden Betrieben kostenlos, wie auch die Berechnung des QFN (Qualifizierter Flächennachweis)